Getränkeordnung Kühlschrank

1. Allgemeines:
Einnahmen aus dem Getränkeverkauf durch den Verein sind ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unseres Vereins. Deshalb bitten wir unsere Mitglieder darum, auf selbst mitgebrachte Getränke zu verzichten, sondern unser Angebot an Getränken im Vereinsheim zu nutzen.  

2. Zugang:
Sofern kein Hüttendienst im Vereinsheim angeboten wird, stehen allen Mitgliedern der Tennisabteilung zusätzlich die angebotenen Getränke im Kühlschrank zur Verfügung.

3. Getränkeliste:
Die entnommenen Getränke sind danach gleich in der dafür ausgelegten Getränkeliste per Strichliste mit den erforderlichen Angaben (Name, Unterschrift) einzutragen. Die Getränkelisten werden bei Bedarf etwa monatlich gewechselt.

4. Getränkeabrechnung:
Mit der Entnahme der Getränke und der Eintragung in der Getränkeliste willigt jedes Mitglied der Tennisabteilung darin ein, dass der jeweils fällige Betrag automatisch vom bekannten Mitgliedskonto eingezogen wird. Dies wird voraussichtlich jeweils am Ende der Medenrunde und/oder am Ende der Sommersaison geschehen.

5. Getränkepreise:
Die Preise für die jeweiligen Getränke können der Getränkeliste entnommen werden.

6. Leergut:
Die leeren Flaschen sind unbedingt wieder in die dafür vorgesehenen Getränkekisten zurückzustellen.

7. Sonstiges:
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass keine persönlichen Speisen oder Getränke im Kühlschrank aufbewahrt werden und dass der Nebenraum mit dem Getränkekühlschrank nach dem Verlassen wiederordnungsgemäß abgeschlossen wird.

Wir hoffen auf eure Unterstützung, dass diese Getränkeregelung ohne Probleme so funktioniert. Das ist die Grundvoraussetzungen dafür, dass diese Einrichtung auch künftig für alle Mitglieder der Tennisabteilung zur Verfügung steht.