Spiel- und Platzordnung
1. Allgemeines:
Verantwortlich und weisungsberechtigt für den Spielbetrieb, die Platzbelegung und alle sportlichen Veranstaltungen ist die Abteilungsleitung. Ein Namensschildchen sowie einen Schlüssel für die
Tennis-Anlage und die Duschräume (Kaution 15,- €) erhält jedes Mitglied der WSV-Tennisabteilung von Peter Salg (Mobil: 0171-8546017).
2. Spielberechtigung:
Spielberechtigt ist jedes Mitglied der Tennisabteilung, das seinen Jahresbeitrag bezahlt hat und vor Spielbeginn sein Namensschildchen an der Platztafel eingehängt hat. Das Spielen ist
ausschließlich mit Original-Tennisschuhen erlaubt. Die Mitnahme von Hunden auf die Tennisplätze ist verboten.
3. Spielzeiten:
Die Tennisanlage ist grundsätzlich ganztags bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Berufstätige Mitglieder sind an Wochentagen ab 17 Uhr bevorzugt zu behandeln und bei großem Andrang sollten
Doppel gespielt werden (Wir hoffen hierbei auf die Bereitschaft und Mithilfe aller Mitglieder). Besondere Jugendspielzeiten, Platzbelegungen für Training, Veranstaltungen, Turniere oder
Medenspiele können von der Abteilungsleitung jederzeit gesondert festgelegt werden (siehe Aushänge).
4. Spieldauer:
Die Spieldauer beträgt bei Einzel und Doppel inkl. der Platzpflege jeweils 60 Minuten. Bei Trockenheit ist vor Spielbeginn der komplette Platz bis zum Zaun ausreichend zu bewässern sowie nach
jeder Spielstunde in voller Breite abzuziehen, Beschädigungen auszubessern und die Linien zu kehren. Sofern kein Mitglied der Abteilungsleitung oder der Platzwart anwesend ist oder ein Platz
gesperrt ist, entscheidet jeder eigenverantwortlich, ob ein Platz bespielbar ist. Der letzte Spieler hat die Anlage abzuschließen.
5. Platzreservierung:
Die Belegung eines Platzes ist durch das Einhängen des Namensschildchens vor Spielbeginn an der Platztafel kenntlich zu machen. Platzreservierungen sind erst 1 Stunde im Voraus möglich. Je Platz
hat mindestens ein Spieler in der Wartezeit auf der Tennisanlage anwesend zu sein. Falls das eingehängte Spiel nach 10 Minuten noch nicht begonnen hat, können andere Spieler den Platz
belegen.
6. Gastspieler/Gastspielordnung:
Die Gastspielgebühr für Erwachsene beträgt 5,- € (Einzel oder Doppel). Jugendliche (bis 18 Jahre sowie Schüler, Studenden und Zivil-/Wehrdienstleistende bis 27 Jahre) zahlen lediglich 2,- €
(Einzel oder Doppel). Die Spielzeit beträgt jeweils 60 Minuten. Das Gastspiel ist in der dafür ausgehängten Gastspielerliste vollständig mit Datum, Spieldauer sowie mit Namen des Mitglieds und
des Gastspielers einzutragen. Die Gastspielgebühr wird am Ende der Saison automatisch vom Mitglieds-Konto eingezogen.
